1.ALLGEMEINES
Wir wollen durch die Buchung Ihrer Jagdreise bei uns, das Vertrauen das Sie uns setzen, rechtfertigen. Da wir Ihnen nur versprechen, was man auch halten kann, sind einige Bedingungen Bestandteil des Vertrages der zwischen uns abgeschlossen wird. Mit der Unterzeichnung der Jagdanmeldung beauftragen Sie uns mit der Planung und Organisation Ihrer Jagdreise. Aufgrund Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Jagdreisebestätigung und einen Jagdreisevertrag. Für den Jagdreisevertrag der zwischen Ihnen und uns abgeschlossen wird, gelten die Vertragsbestimmungen, sowie folgende Vereinbarungen.
2.BEZAHLUNG
Bei der Bezahlung der Jagdreise ist zu beachten, dass die vertraglichen Zahlungstermine eingehalten werden. Sind diese Vorauszahlungen nicht gewährleistet, besteht kein Anspruch auf weitere Teilnahme an der Reise. Für Anderwärtige Zahlungen an andere Buchungsstellen sowie andere Leistungsträger oder Dritte, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, es liegt von uns eine vorherige schriftliche Zustimmung vor. Anzahlungen werden dem Kunden durch Übergabe eines Sicherungsscheines der Travel Safe Versicherung verbürgt. Dieser gilt bis zur Beendigung der gebuchten Reise als Nachweis für den Abschluss der gesetzlichen vorgeschriebene Insolvenzversicherung. Im Falle einer Insolvenz von Merle Jagdreisen haftet die darin bezeichnete Versicherungsgesellschaft gegen Vorlage des Sicherungsscheins für den von Ihnen im Voraus bezahlten Reisepreis Bei einigen Jagdreisen muss die gesamte Summe der Reise (inkl. Abschuss) vorher bezahlt werden. Bei einem Nichterfolg wird die Differenz zurückerstattet.
- BUCHUNGS-, BEARBEITUNGS-, UND ZAHLUNGS-BEDINGUNGEN
Die Reservierung einer Jagdreise, ist abhängig von dem rechtsverbindlich unterzeichneten Buchungsauftrag. Die Buchung ist nach Eingang der erforderlichen Anzahlungen verbindlich für uns. Danach erhalten Sie von uns die offizielle Jagdeinladung vom Jagdveranstalter im Ausland dieser ist jeweils die örtliche Forstverwaltung, Jagdbehörde oder eine privatrechtliche Jagdgenossenschaft die wir bei Reisebestätigung mitgeteilt haben. Für Unterlagen, die weniger als 15 Tage vor Reiseantritt bei uns eingehen (maßgebend ist das Datum unseres Posteingangsstempels) sowie Anzahlungen die weniger als 15 Tage vor Reiseantritt nicht unserem Bankkonto gutgeschrieben sind, werden wir eine Eilbearbeitungsgebühr von 100,00 € erheben. Die Buchungsgebühr stellt unter anderem den Ausgleich der Kosten dar, die durch das Vermitteln der Jagdreise entstehen. Diese Gebühr wird auch erhoben, wenn der Kunde oder der Jagdveranstalter im Ausland vom Vertrag (egal aus welchen Gründen) zurücktreten, auch bei Umbuchung der Reise oder sonstigen Gründen. Die Buchungsgebühr von 155,00 € sowie 50 % der Jagdkosten sind zahlbar bei Buchung. Die voraussichtlichen Gesamtjagdreisekosten werden 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
Reiserücktritt durch den Kunden
Bei einem Reiserücktritt werden in der Regel folgende Beträge berechnet:
- Bearbeitungsgebühr
- 50 % der Vorauszahlungsgebühr bei Reiserücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt.
- 100 % der Vorauszahlungsgebühr bei Reiserücktritt bis einschließlich 30 Tage vor Reiseantritt.
- Kosten für Absage von Flügen, Hotelkosten, Leihwagen etc.
- Kosten für bereits beantragte Visa, und Waffeneinfuhrerlaubnisse
- Kosten für bereits beantragte Erlaubnisscheine und Abschusslizenzen
Buchungen von Flügen, Leihwagen, und ähnlichen touristischen Leistungen sowie Beschaffung von Visa und Waffeneinfuhrlizenzen werden über Leistungsträger abgewickelt und gesondert in Rechnung gestellt. Sobald ein Kunde im Revier eine Umbuchung wünscht (nach Inanspruchnahme der Reise) wird eine Umbuchungsgebühr von 100,00 € berechnet. Bei Bezahlung mit Scheck, werden zusätzlich anfallende Bankspesen gesondert in Rechnung gestellt, die vom Kunden nach Erhalt der Rechnung zahlbar sind. Die Endabrechnung der Jagd und Abschussgebühren erfolgt gemäß Buchungsauftrag und des im Revier ausgestellten Jagdprotokolls, vor Ort. Kreditkarten werden nicht akzeptiert nur Bankbestätigte Schecks. Die Jagdkosten in Fremdwährung, müssen in der Landeswährung bezahlt werden.
4.REISEBEDINGUNGEN UND HAFTUNG
Der Jagd-Reisevertrag beinhaltet die Daten des Buchungsantrages, die Reisebedingungen sowie Bedingungen des Jagdveranstalters im Ausland oder anderer Leistungsträger. Im Rahmen des mit uns Abgeschlossenen Reise – und Jagdvertrages haften wir für eine ordnungsgemäße und sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers und eine korrekte Leistungsbeschreibung nicht jedoch für die vom Jagdveranstalter im Ausland oder andere Leistungsträger zu erbringenden Leistungen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Preis nicht enthalten, wird von uns aber empfohlen, wir sind Ihnen gerne behilflich.
5.RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
Der Jagdveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise als Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Zustand, wie z.b. Krieg, Streik oder Vorfälle wie innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen usw. die Organisation unmöglich macht. Sollten die Jagdreisetermine durch höhere Gewalt (z.b. Unwetter, Nebel, usw.) vor Ort geändert werden, gehen Mehrkosten, wie z.b. längerer Aufenthalt zu Lasten des Kunden.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt gem. § 651h BGB, soweit ein Schaden des Reisenden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines von uns ausgewählten Leistungsträgers verantwortlich sind.
Darüber hinaus können wir uns gegenüber dem Reisenden auf Haftungsbeschränkungen und den weiteren Inhalt internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften berufen, wenn solche Übereinkommen für Reiseleistungen gelten, die ein von uns ausgewählter Leistungsträger für den Reisenden erbringt.
Wir haften für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt des Prospektdruckes, für die sorgfältige Überwachung der Leistungsträger, eine korrekte Erbringung der Vereinbarten Reiseleistungen sowie eine gewissenhafte Reisevorbereitung, nicht jedoch für die vom Reiseveranstalter ( Jagdorganisatoren) im Ausland oder von sonstigen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen. Eine Haftung für den angestrebten jagdlichen Erfolg oder die gewünschte Trophäenstärke kann nicht übernommen werden. Der Jagdgast ist immer für seinen Schuss selbst verantwortlich. Wenn der Pirschführer den Schuss auf ein Stück Wild freigibt, heißt das lediglich dass Sie dieses Stück erlegen können. Es ist Ihre Entscheidung ob Sie es auch erlegen wollen. Für Jagdunfälle oder weitere Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde, hat hierfür eine Auslandsjagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. - REKLAMATIONEN WÄHREND DER JAGDREISE
Für jeden Jagdgast wird ein Jagdprotokoll erstellt, in denen Leistungen sowie Abschüsse vermerkt werden. Sobald der Jagdgast das Protokoll unterzeichnet hat, bestehen keine weitere Ansprüche auf nachträgliche Reduzierung der Trophäenstärke, Anzahl der Trophäen oder erhaltenen Dienstleistungen, die nicht im Protokoll aufgeführt sind.
Das Protokoll ist unabdingbare Grundlage für Reklamationen und absolut verbindlich. Somit müssen Beanstandungen unverzüglich an Ort und Stelle gemeldet werden und Abhilfe verlangt werden. Sollte keine Abhilfe erfolgen, muss die Beanstandung in das in jedem Fall anzufertigendem Protokoll aufgenommen werden, dass von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. In jedem Fall ist der Jagdgast verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und den evt. Schaden gering zu halten. Nachträgliche Reklamationen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Gibt eine Teilleistung Anlass zu Reklamationen, so können sich Regressansprüche in jedem Fall nur auf die Leistung beziehen, nicht aber auf den gesamten Reisepreis. Im Übrigen ist unsere Haftung nur auf Höhe des Reisepreises beschränkt.
8.VERJÄHRUNG DER MÄNGELANSPRÜCHE
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt am Tag der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Im Übrigen gelten hier die gesetzlichen Vorschriften. Mängelansprüche müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Jagdreise gegenüber dem Jagdveranstalter geltend gemacht werden.
- WIRKSAMKEIT
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Vertragsbestimmung eine andere rechtswirksame Regelung, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. - GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist der Sitz der Merle Jagdreisen sachlich zuständige Gericht
11.SCHLUSSWORT
Unsere Beratungen und Angaben beziehen sich ausschließlich auf eigene Erfahrungen, sowie Meinungen einiger Kunden und spiegeln die persönliche Einschätzung des Jagdveranstalters und Jagdorganisatoren im Ausland wieder. Wir sind jedoch nicht in der Lage, Garantie für Trophäenstärken, Wildbestände sowie Streckenhöhe zu geben, weil exklusiv in freier Wildbahn gejagt wird und viele Faktoren dazu beitragen, den Jagdverlauf zu beeinflussen (Witterungsverhältnisse, Schießfertigkeit des Gastes etc.). Jedoch sei zu erwähnen, dass der Jagderfolg zu einem großen Teil auch vom Einfühlungsvermögen jedes einzelnen in fremde Mentalitäten, Einsatzbereitschaft sowie Passion abhängt.